Abrechnungsmöglichkeiten:
1 Grundversicherung:
Per 1. Juli 2022 werden die anerkannten FachpsychologInnen für Psychotherapie für die direkte Verrechnung (Krankenversicherungsgesetz KVG) zugelassen.
Ich verfüge über eine Zulassung für die Abrechnung psychotherapeutischer Sitzungen über die Kranken-Grundversicherung. Voraussetzung ist das Vorliegen folgender Anordnung durch einen Hausarzt, eine Psychiaterin, einen Kinderarzt oder eine Ärztin für psychosomatische Medizin und eine Diagnosestellung.
Die Anordnung gilt für 15 Sitzungen. Falls Sie ca. bei der 12. Sitzung feststellen, dass die Therapie über die 15 Sitzungen hinaus gehen sollte, werde ich auf Ihren Wunsch hin eine Anordnung für weitere 15 Sitzungen bei der anordnenden Fachperson veranlassen.
2 SelbstzahlerIn:
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit als SelbstzahlerIn abzurechnen.
Bei allgemeinen Fragen oder zu den geltenden Tarifen dürfen Sie mich gerne per E-Mail kontaktieren.